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Sicherheit: Merkel lässt von der Leyen mit Gold-Pfand abblitzen
Kanzlerin Angela Merkel ringt um die Zustimmung der Unionsfraktion zum neuen Euro-Rettungsfonds. Den Vorstoß ihrer Arbeitsministerin und stellvertretenden CDU-Chefin Ursula von der Leyen, von verschuldeten Euro-Ländern Goldreserven als Sicherheit für Kredite zu verlangen, lehnte Merkel ab. In einer Sondersitzung der Fraktion sagte Merkel laut Teilnehmern: „Ich rate, diesen Weg nicht weiter zu beschreiten.“
Allerdings hatten die Kanzlerin und die anderen EU-Staats- und Regierungschefs bei ihrem Gipfel am 21. Juli eine Sonderregelung gebilligt, wonach Finnland mit Griechenland eine Extra-Sicherheit als Gegenleistung für Hilfskredite aushandeln konnte.
So wurde Finnland trotz seiner Bedenken für ein neues Milliarden-Hilfspaket für Griechenland mit ins Boot geholt. Der CDU-Abgeordnete Philipp Mißfelder sagte: „Es gibt keinen Grund zu sagen, (...) Finnland darf das in Anspruch nehmen und Deutschland darf das nicht in Anspruch nehmen. Die Regierung habe am 21. Juli zu „Extra-Touren“ Ja gesagt.
Aber auch Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) mahnte: „Wir sollten die Diskussion, die die Finnen begonnen haben, nicht fortsetzen.“ Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) stützte nach Teilnehmerangaben von der Leyens Vorstoß und sagte, die Frage der Sicherheiten dürfe nicht beiseitegeschoben werden. Bei der Sondersitzung fehlte knapp ein Drittel der Abgeordneten.
Merkel beschwor Wichtigkeit der Wertegemenschaft
Zusammen mit Kauder beschwor Merkel die Wichtigkeit der Wertegemeinschaft in Europa. Kauder sagte: „Wir stehen zu Europa. Europa ist unsere Zukunft.“ Der Euro sei auch in der heutigen Zeit stabil. Die Unionsfraktion steht nach seinen Angaben mit breiter Mehrheit hinter dem neuen Euro-Rettungsfonds EFSF und den Beschlüssen der Bundesregierung.
„Ich sehe, dass wir die notwendige Mehrheit erreichen können.“ Am 8. September solle sich der Bundestag in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung befassen. Für den 23. September sei die Abstimmung geplant.
Es gibt zwei Euro-Rettungsschirme – den modifizierten vorläufigen Mechanismus EFSF und seinen dauerhaften Nachfolger ESM, der Mitte 2013 in Kraft tritt. Beide Instrumente sollen angeschlagenen Euro-Staaten im Notfall besser helfen können, ohne dass neue, die Finanzmärkte irritierende Rettungsaktionen der 17 Euro-Staaten nötig sind. Ein Überblick über die wichtigsten Elemente beider Mechanismen...
WANN WIRD GEHOLFEN?Voraussetzung für die Hilfe beider Einrichtungen ist, dass die Stabilität der Euro-Zone insgesamt gefährdet ist und sich ein Empfängerland einem harten wirtschaftlichen Reformprogramm unterzieht. Vorab muss zudem geklärt werden, ob ein Land, das Hilfskredite erhält, diese zurückzahlen kann. Für die Auszahlung von Krediten ist ein einstimmiger Beschluss der Geldgeber nötig.
VOLUMEN DES EFSFDer jetzt gebilligte überarbeitete EFSF-Vertrag sieht vor, dass das Kredit-Volumen für angeschlagene Euro-Staaten auf effektiv 440 Milliarden Euro steigt. Damit der EFSF eine solche Summe an den Finanzmärkten zu niedrigen Zinssätzen aufnehmen und dann mit einem Aufschlag an Staaten weiterleiten kann, bürgen die Euro-Staaten gemäß ihres Anteils an der Europäischen Zentralbank nun mit bis zu 780 Milliarden Euro. Deutschland haftet für einen Anteil von 211 Milliarden Euro. Vorsorglich wurde die Absicherung so berechnet, dass auch ohne einen Beitrag Griechenlands, Irlands und Portugals die volle Kredit-Summe zusammen käme. Anders als bisher darf der EFSF künftig Kredite am Primärmarkt, also direkt von Staaten kaufen – genauso wie der ESM ab 2013. Mit diesem neuen Instrument können die Rettungsschirme eine Art Starthilfe leisten, wenn sie sich an einer neuen Anleihe-Ausgabe des Landes beteiligen, das an die Kapitalmärkte zurückkehrt.
DAS VOLUMEN DES ESMAb Mitte 2013 soll der dauerhafte Euro-Rettungsschirm ESM den EFSF ablösen. Er kann Kredite bis zu 500 Milliarden Euro vergeben. Für eine gute Bonität braucht er dennoch „nur" eine Absicherung von 700 Milliarden Euro, weil er anders als der EFSF einen Kapitalstock von 80 Milliarden Euro in bar hat. Der deutsche Anteil an der Gesamthaftung sinkt deshalb beim Übergang vom EFSF auf den ESM auf 190 Milliarden Euro. Dafür muss Deutschland von diesen Betrag knapp 22 Milliarden Euro in den Kapitalstock einzahlen.
MITHAFTUNG PRIVATER GLÄUBIGERDer ESM-Vertrag schreibt fest, dass ab 2013 alle in der Euro-Zone ausgegebenen Staatsanleihen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr die Klausel enthalten, dass private Investoren an einer Krisenlösung beteiligt werden. In Artikel 12 werden zwei Szenarien festgelegt: Befindet sich ein Land nur in einer vorübergehenden Liquiditätskrise, sollen die privaten Gläubiger ermutigt werden, ihre Anleihen länger zu halten. Im Pleitefall muss der Mitgliedsstaat zwingend mit den Gläubigern verhandeln – der Privatsektor würde dann nötigenfalls etwa an einem Schuldenschnitt beteiligt. Beide Fälle beziehen sich aber nur auf die ab Mitte 2013 ausgegebenen neuen Staatsanleihen mit den sogenannten Umschuldungsklauseln CAC. Einzelheiten der CAC-Regeln sollen bis Jahresende geklärt werden.
BEVORZUGTER GLÄUBIGERSTATUSDer ESM wird bei seinen ausgegebenen Krediten einen bevorzugten Gläubigerstatus ähnlich wie der IWF erhalten. Im Insolvenzfall müssen diese Kredite aus Steuerzahlergeld vorrangig vor denen der privaten Hand bedient werden. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn Hilfsprogramme bereits vor dem ESM begonnen und dann übertragen werden – dann verzichtet der ESM auf einen bevorzugten Status, den es heute für den EFSF auch nicht gibt. Die Bundesregierung betont, dass diese Einschränkung nur für eine Übergangsphase etwa in Fällen wie Griechenland, Irland oder Portugal gelten kann.
NACHSCHUSSPFLICHT UND WEITERENTWICKLUNGMindestens alle fünf Jahre soll überprüft werden, ob der ESM-Rahmen verändert werden soll. Es kann eine Nachschusspflicht für Länder geben, wenn Kredite etwa nicht zurückgezahlt werden. In jedem Fall gilt etwa für Deutschland aber die Haftungsobergrenze von 190 Milliarden Euro. Der aus den EU-Finanzministern bestehende Gouverneursrat kann zudem Finanzierungsinstrumente wie den Ankauf am Primärmarkt oder den auf 200 Basispunkte festgelegten Aufschlag für vergebene Kredite ändern sowie einen Reservefonds und weitere Fonds einrichten.
EINSTIMMIGKEIT UND ZUSTIMMUNGWichtige Beschlüsse kann der Gouverneursrat nur einstimmig fällen. Bei vielen technischen Fragen gilt eine qualifizierte Mehrheit von 80 Prozent. Weil Deutschland rund 27 Prozent der Anteile hält, hat es auch in diesen Fällen de facto ein Veto. Ungeklärt ist, wie die Nationalstaaten auf die Entscheidung ihrer Vertreter im Gouverneursrat Einfluss nehmen. Viele Bundestagsabgeordnete beanspruchen, dass die deutsche Position vor wichtigen Weichenstellungen durch eine Parlamentszustimmung festgelegt wird – anders als beim EFSF, bei dem die Regierung nur ein Einvernehmen mit dem Haushaltsausschuss herstellen muss. Die Regelung soll im Herbst im einem eigenen nationalen Beteiligungsgesetz geregelt werden. Quelle: Reuters Von der Leyen, die am Montag wie Finanzminister Wolfgang Schäuble vom CDU-Vorstand in eine interne Europa-Kommission berufen worden war, sagte der ARD und der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“, Kredite aus dem neuen Euro-Rettungsfonds sollten künftig nur noch gegen Sicherheiten wie Goldreserven und Industriebeteiligungen vergeben werden, über die viele Länder verfügten. So würden Vereinbarungen nicht wie die Maastricht-Verträge wieder gebrochen.
Merkel wünscht sich nach Angaben aus der Sitzung zur Einhaltung der Stabilitätskriterien der Euro-Länder eine stärkere Rolle des Europäischen Gerichtshofs. Die Institution sei für zahlreiche Belange zuständig – es könne darüber nachgedacht werden, dass der Gerichtshof auch bei Verstößen einzelner Euro-Staaten gegen die gemeinsam ausgehandelten Verträge tätig werde.
Schäuble warnte vor Forderungen, Griechenland in die Pleite gehen zu lassen. Das wäre eine viel grundlegendere Schädigung für die Euro-Zone als die geplanten Hilfspakete in Milliardenhöhe, machte er in der Sitzung Teilnehmern zufolge deutlich.
Griechenland braucht mehr Zeit
Er räumte ein, dass Griechenland mehr Zeit für seine Finanzsanierung brauche als ursprünglich angenommen. Abgeordnete befürchten, dass Deutschland, das im Grundgesetz eine Schuldenbremse verankert hat, einmal für die Schulden anderer Länder aufkommen muss.
Euro-Bonds sind Anleihen, die gemeinsam von den Staaten der Euro-Zone
ausgegeben werden. Es gibt sie bislang nicht. Deutschland lehnt sie ab. Für
die Rückzahlung dieser Papiere würden alle Länder gemeinsam haften.
Der Vorteil ist, dass auf diesem Wege auch Länder wie Griechenland an frisches
Geld kommen könnten, ohne wegen ihrer schlechten Bonität höhere Zinsen
zahlen zu müssen.
Der Nachteil: Zahlungskräftige Länder wie Deutschland und Frankreich müssten
höhere Zinsen zahlen als bisher – die Steuerzahler würde das Milliarden
kosten. Allein in Deutschland wären es bis zu 25 Milliarden Euro jährlich,
hat das Ifo-Institut ausgerechnet. Längerfristig könnte die
Vergemeinschaftung der Schulden auch dazu führen, dass Länder unter dem
Sicherheitssiegel der Eurozone mehr Schulden aufnehmen, als sie tragen
können. fwi
Weitgehend einvernehmlich verständigten sich die Fraktionen im Bundestag auf den Fahrplan für die Entscheidung über den EFSF. Bis zum 23. September soll neben dem Bundestag auch der Bundesrat über die Beschlüsse der EU-Staats- und Regierungschefs vom Juli abgestimmt haben.
Das Bundeskabinett entscheidet über seinen Gesetzentwurf am 31. August. Die SPD forderte, Merkel müsse den Bundestag „über alle Schritte in Brüssel und alle Schritte der Bundesregierung umfassend und zügig“ informieren. Die Linke behält sich eine Verfassungsklage vor.
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Kategorie: Meine Artikel | Hinzugefügt von: wolin-w (24.08.2011)
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