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"Auge um Auge"-Urteil: Iranerin wütend über Aufschub ihrer Racheaktion
Die Iranerin Ameneh Bahrami ist nach Angaben ihres deutschen Verlages „wütend und traurig“ über die Verschiebung ihrer Vergeltungsaktion. Die Blendung ihres Peinigers sei von der iranischen Justiz „aus fadenscheinigen Gründen“ abgesagt worden, zitierte der mvg-Verlag in München die 32-Jährige in einer Mitteilung. „Angeblich war kein Arzt da. Das stimmte aber nicht. Bei uns stand ein Arzt, der sagte, dass er extra für die Vollstreckung gekommen ist.“ Später habe es geheißen, es sei versehentlich das falsche Krankenhaus gewählt worden.
Bahrami hatte – einem Gerichtsurteil gemäß – am Samstag in Teheran dem Mann Säure in die Augen träufeln wollen, der sie vor sechseinhalb Jahren mit einer Säure-Attacke verunstaltet und ihr das Augenlicht geraubt hatte.
Bahrami drängt auf Vollstreckung, so lange sie im Land ist
„Der iranische Parlamentspräsident (Ali) Laridschani hat an alle Beteiligten ein Fax geschickt, dass die Vollstreckung ausgesetzt wird – außer an mich“, wurde Bahrami zitiert. „Mir wurde gesagt, dass die Vollstreckung nur verschoben ist und sie diese Woche nachgeholt wird.“
Ihr sei vorgeworfen worden, dass sie mit der ausländischen Presse geredet und ihren Leidensweg in Buchform festgehalten habe. „Der große Widerhall in der Presse hat der Justiz nicht gefallen.“ Sie müsse spätestens am 24. Mai wieder nach Spanien zurück, um ihre Aufenthaltsgenehmigung dort verlängern zu lassen.
Bahrami war extra für die Vollstreckung des Urteils nach Teheran gereist. „Ich habe in all diesen Jahren soviel gelitten, doch nun bin ich wirklich glücklich“, hatte sie vor der Verschiebung der Zeitung „Haft-e Sobh“gesagt. Das Urteil sei „vollkommen legal, und ich würde es gerne vollstrecken.“
Amnesty International fordert Aufhebung des Urteils
Der Fall und die Entscheidung des Gerichts im Jahr 2008 hatten weltweit für Aufsehen gesorgt. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hatte den Iran noch am Freitag aufgefordert, das Urteil nicht zu vollstrecken. Es handele sich um eine „grausame und unmenschliche Strafe, die einer Folter gleichkommt“.
Bahrami hatte ihre Geschichte auch in einem Buch publik gemacht. Mehrere Menschen hätten ihr, wohl aus humanitären Gründen, Geld geboten, wenn sie auf die Vergeltung verzichte, sagte Verlagssprecherin Julia Loschelder am Samstag.
Scharia sieht Vergeltung nach Auge-um-Auge-Prinzip vor
Die islamische Scharia-Justiz im Iran sieht eine Vergeltung nach dem Grundsatz Auge um Auge, Zahn um Zahn vor. Häufig wird dieser Vergeltungsgrundsatz in Mordfällen oder schwerer Körperverletzung angewendet. Einen Fall, in dem ein Mensch auf gerichtliche Anordnung geblendet wurde, gab es laut der Zeitung „Haft-e Sobh“ bislang jedoch noch nie.
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Kategorie: Meine Artikel | Hinzugefügt von: wolin-w (14.05.2011)
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