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Neuer Rettungsschirm: CSU und FDP wollen den Hebel-Trick verhindern
Nach dem Bundestag am Donnerstag hat auch der Bundesrat der Aufstockung des Euro-Rettungsschirms EFSF zugestimmt. Die Länderkammer hätte das Inkrafttreten zwar nicht blockieren aber hinauszögern können. Nachdem die Bundesregierung umfassende Informationen über mögliche Euro-Rettungsmaßnahmen zusicherte, ließen die Länder das Gesetz passieren.
Die Ministerpräsidenten der Bundesländer lieferten sich eine Debatte über eine weitere Ausweitung. „Ob die 440 Milliarden Euro, die es letztendlich sein werden, dann dazu ausreichen, wird sich erweisen müssen“, sagte der rheinland-pfälzische Landeschef Kurt Beck. Der SPD-Politiker griff eine Diskussion auf, die auch in der Europa geführt wird.
Es gibt zwei Euro-Rettungsschirme – den modifizierten vorläufigen Mechanismus EFSF und seinen dauerhaften Nachfolger ESM, der Mitte 2013 in Kraft tritt.
Beide Instrumente sollen angeschlagenen Euro-Staaten im Notfall besser helfen können, ohne dass neue, die Finanzmärkte irritierende Rettungsaktionen der 17 Euro-Staaten nötig sind.
Ein Überblick über die wichtigsten Elemente beider Mechanismen...
WAS IST DIE EFSF? Die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (European Financial Stability Facility, EFSF) wurde am 10. Mai 2010 als vorläufiger Euro-Rettungsschirm von einem EU-Gipfel ins Leben gerufen. Sie wird Mitte 2013 vom dauerhaften Rettungsschirms ESM abgelöst, der über dieselben Möglichkeiten verfügen soll. Die EFSF wird von dem deutschen Beamten Klaus Regling geführt.
WANN WIRD GEHOLFEN?Voraussetzung für die Hilfe beider Einrichtungen ist, dass die Stabilität der Euro-Zone insgesamt gefährdet ist und sich ein Empfängerland einem harten wirtschaftlichen Reformprogramm unterzieht.
Vorab muss zudem geklärt werden, ob ein Land, das Hilfskredite erhält, diese zurückzahlen kann.
Für die Auszahlung von Krediten ist ein einstimmiger Beschluss der Geldgeber nötig.
VOLUMEN DER EFSFDer jetzt gebilligte überarbeitete EFSF-Vertrag sieht vor, dass das Kredit-Volumen für angeschlagene Euro-Staaten auf effektiv 440 Milliarden Euro steigt.
Damit die EFSF eine solche Summe an den Finanzmärkten zu niedrigen Zinssätzen aufnehmen und dann mit einem Aufschlag an Staaten weiterleiten kann, bürgen die Euro-Staaten gemäß ihres Anteils an der Europäischen Zentralbank nun mit bis zu 780 Milliarden Euro.
Deutschland haftet für einen Anteil von 211 Milliarden Euro.
Vorsorglich wurde die Absicherung so berechnet, dass auch ohne einen Beitrag Griechenlands, Irlands und Portugals die volle Kredit-Summe zusammen käme.
Anders als bisher darf die EFSF künftig Kredite am Primärmarkt, also direkt von Staaten kaufen – genauso wie der ESM ab 2013.
Mit diesem neuen Instrument können die Rettungsschirme eine Art Starthilfe leisten, wenn sie sich an einer neuen Anleihe-Ausgabe des Landes beteiligen, das an die Kapitalmärkte zurückkehrt.
WELCHE NEUEN INSTRUMENTE BEKOMMT DIE EFSF?
Die Euro-Staaten haben am 21. Juli die Garantie-Aufstockung und vier neue Instrumente für die EFSF beschlossen und dazu ihren EFSF-Rahmenvertrag angepasst. Die vier Instrumente sind:
– Anleihenkäufe am Primärmarkt: Die EFSF kann künftig bei den Regierungen direkt neu ausgegebene Staatsanleihen kaufen.
– Anleihen am Sekundärmarkt: Auch Anleihenkäufe an den Börsen sind möglich, aber nur im Ausnahmefall.
– Vorsorgliche Kreditlinien: Euro-Länder können sich von der EFSF eine Kreditlinie zusichern lassen, die sie aber nicht nutzen müssen. Dies soll die Finanzmärkte beruhigen.
– Die EFSF kann Ländern künftig besondere Kredite geben, damit sie ihre Banken rekapitalisieren können.
DAS VOLUMEN DES ESM
Ab Mitte 2013 soll der dauerhafte Euro-Rettungsschirm ESM die EFSF ablösen.
Er kann Kredite bis zu 500 Milliarden Euro vergeben.
Für eine gute Bonität braucht er dennoch „nur" eine Absicherung von 700 Milliarden Euro, weil er anders als der EFSF einen Kapitalstock von 80 Milliarden Euro in bar hat.
Der deutsche Anteil an der Gesamthaftung sinkt deshalb beim Übergang von der EFSF auf den ESM auf 190 Milliarden Euro.
Dafür muss Deutschland von diesen Betrag knapp 22 Milliarden Euro in den Kapitalstock einzahlen.
MITHAFTUNG PRIVATER GLÄUBIGER
Der ESM-Vertrag schreibt fest, dass ab 2013 alle in der Euro-Zone ausgegebenen Staatsanleihen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr die Klausel enthalten, dass private Investoren an einer Krisenlösung beteiligt werden.
In Artikel 12 werden zwei Szenarien festgelegt: Befindet sich ein Land nur in einer vorübergehenden Liquiditätskrise, sollen die privaten Gläubiger ermutigt werden, ihre Anleihen länger zu halten.
Im Pleitefall muss der Mitgliedsstaat zwingend mit den Gläubigern verhandeln – der Privatsektor würde dann nötigenfalls etwa an einem Schuldenschnitt beteiligt.
Beide Fälle beziehen sich aber nur auf die ab Mitte 2013 ausgegebenen neuen Staatsanleihen mit den sogenannten Umschuldungsklauseln CAC.
Einzelheiten der CAC-Regeln sollen bis Jahresende geklärt werden.
BEVORZUGTER GLÄUBIGERSTATUS
Der ESM wird bei seinen ausgegebenen Krediten einen bevorzugten Gläubigerstatus ähnlich wie der IWF erhalten.
Im Insolvenzfall müssen diese Kredite aus Steuerzahlergeld vorrangig vor denen der privaten Hand bedient werden.
Eine Ausnahme gibt es nur, wenn Hilfsprogramme bereits vor dem ESM begonnen und dann übertragen werden – dann verzichtet der ESM auf einen bevorzugten Status, den es heute für den EFSF auch nicht gibt.
Die Bundesregierung betont, dass diese Einschränkung nur für eine Übergangsphase etwa in Fällen wie Griechenland, Irland oder Portugal gelten kann.
NACHSCHUSSPFLICHT UND WEITERENTWICKLUNG
Mindestens alle fünf Jahre soll überprüft werden, ob der ESM-Rahmen verändert werden soll.
Es kann eine Nachschusspflicht für Länder geben, wenn Kredite etwa nicht zurückgezahlt werden.
In jedem Fall gilt etwa für Deutschland aber die Haftungsobergrenze von 190 Milliarden Euro.
Der aus den EU-Finanzministern bestehende Gouverneursrat kann zudem Finanzierungsinstrumente wie den Ankauf am Primärmarkt oder den auf 200 Basispunkte festgelegten Aufschlag für vergebene Kredite ändern sowie einen Reservefonds und weitere Fonds einrichten.
EINSTIMMIGKEIT UND ZUSTIMMUNG
Wichtige Beschlüsse kann der Gouverneursrat nur einstimmig fällen.
Bei vielen technischen Fragen gilt eine qualifizierte Mehrheit von 80 Prozent.
Weil Deutschland rund 27 Prozent der Anteile hält, hat es auch in diesen Fällen de facto ein Veto.
Ungeklärt ist, wie die Nationalstaaten auf die Entscheidung ihrer Vertreter im Gouverneursrat Einfluss nehmen.
Viele Bundestagsabgeordnete beanspruchen, dass die deutsche Position vor wichtigen Weichenstellungen durch eine Parlamentszustimmung festgelegt wird – anders als beim EFSF, bei dem die Regierung nur ein Einvernehmen mit dem Haushaltsausschuss herstellen muss.
Die Regelung soll im Herbst im einem eigenen nationalen Beteiligungsgesetz geregelt werden.
Quelle: Reuters, Stand September 2011
Beim Treffen der europäischen Finanzminister Anfang kommender Woche soll über einen so genannten Kredithebel für den EFSF verhandelt werden. Vereinfacht gesagt geht es dabei um Folgendes: Mit einem solchen Finanzinstrument ließen sich die Mittel des Rettungsschirms vervielfachen, ohne dass die Haftungssumme von 440 Milliarden Euro erhöht werden muss.
Favorisiert wird in EU-Kreisen eine Versicherungslösung, die so aussieht: Der EFSF kauft nicht selber Staatsanleihen, sondern nutzt seine Mittel als Garantiesumme für Investoren, also beispielsweise Banken, Versicherungen, Fonds. Diese kaufen die Staatsanleihen, der EFSF garantiert 20 Prozent der Summe – selbst im Falle einer Staatspleite. Der EFSF könnte so mit 100 Milliarden Euro Garantien am Kapitalmarkt 500 Milliarden Euro bewegen. Die Garantien machen riskante Anleihen von hoch verschulden Ländern attraktiver.
Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte erklärt, der EFSF solle „effizient“ genutzt werden. Er hatte einen Hebel zwar nicht direkt bestätigt, ihn aber auch nicht ausgeschlossen. Dass sich die Bundesregierung den Forderungen anderer Euro-Länder und aus der EU-Kommission dauerhaft verschließen kann, dürfte unwahrscheinlich sein. Schäuble hatte beim Treffen des Internationalen Währungsfonds (IWF) durchblicken lassen, dass er sich ein solches Instrument vorstellen kann.
Damit steuert die schwarz-gelbe Koalition auf einen neuen Streit über die Euro-Rettung zu. Denn CSU und FDP sind gegen einen Hebel. „Weitere Aufstockungen oder größere Risiken aus den übernommenen Garantien beispielsweise durch finanztechnische Hebel lehnen wir ab“, sagte Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Horst Seehofer. Mit Instrumenten, die „letztlich alle überfordern, wäre niemandem geholfen“, warnte er. Die Diskussionen über eine „Vervielfachung der Rettungsschirme“ sollten beendet werden.
CSU und FDP einig
Damit findet sich die CSU an der Seite der FDP, wie zuletzt schon öfters in der Euro-Debatte. Auch Wirtschaftsminister und FDP-Chef Philipp Rösler hat sich gegen einen EFSF-Hebel ausgesprochen, wenn auch nicht so deutlich. Der Bundestag habe für die deutsche Beteiligung am Rettungsschirm eine Obergrenze von 211 Milliarden Euro festgelegt, sagte er. Damit hätten sich die Abgeordneten klar positioniert.
Alle weiteren Schritte bedürften der Zustimmung durch das Parlament. Dort sehe er keine Bereitschaft, nochmals an der Obergrenze etwas zu ändern, sagte Rösler. Damit schloss er zwar die Versicherungslösung mit der 20-Prozent-Absicherung nicht explizit aus. Denn ein solches Modell würde den Haftungsrahmen nicht erhöhen. Doch aus Röslers Umfeld wurde klargestellt, dass sich seine Aussagen sehr wohl auch gegen einen solchen Hebel richten.
Die Koalition hatte schon bei der Abstimmung über die Erweiterung des EFSF Mühe, die eigene Mehrheit zu sichern. Wenn nun mit einem Hebel die EFSF-Mittel vergrößert würden, könnte das für Ärger in den eigenen Reihen sorgen. Anfang 2012 sollen die Abgeordneten dem dauerhaften Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zustimmen, der den EFSF ersetzen soll.
Kategorie: Meine Artikel | Hinzugefügt von: wolin-w (30.09.2011) W
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