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Länderkammer: Bundesrat stoppt Gesetz zur Steuervereinfachung
Die Bundesländer haben die von der schwarz-gelben Koalition beschlossenen Steuervereinfachungen vorerst gestoppt. Das entsprechende Gesetz fand in der Länderkammer am Freitag entgegen ersten Ankündigungen aus den Ländern und dem Bundestag überraschend keine Mehrheit. Der Vermittlungsausschuss wurde von den Ländern nicht angerufen. Jetzt hat der Bundestag die Chance, dies zu tun.
Die Länder lehnen die geplante Möglichkeit ab, dass Bürger künftig wahlweise nur noch alle zwei Jahre eine Steuererklärung abgeben müssen. Sie befürchten wie die Steuergewerkschaft, dass die „Zwei-Jahres-Option“ zu deutlich mehr Arbeit für die Finanzämter führt.
Der Bund hatte in einer Protokollerklärung dem Vernehmen nach zugesagt, die Bedenken der Länder aufzugreifen und die Option zunächst zu prüfen. Daher hieß es, die Länder würden mitziehen. Die Koalition will Bürger und Unternehmen durch Vereinfachungen im Steuerrecht entlasten. Dazu verabschiedeten die Koalitionsspitzen einen aus 41 Punkten bestehenden Katalog. Die Entlastungen für Arbeitnehmer summieren sich dabei auf 590 Millionen Euro im Jahr. Der Wirtschaft sollen durch Bürokratieabbau Kosten von rund vier Milliarden Euro im Jahr erspart werden. Ein Überblick über die wichtigsten beschlossenen Vereinfachungen: ANHEBUNG DES ARBEITNEHMER-PAUSCHBETRAGS Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird von derzeit 920 auf 1000 Euro angehoben. Beim Finanzamt müssen also nicht mehr so viele Einzelnachweise über Werbungskosten eingereicht werden. STEUERERKLÄRUNG ALLE ZWEI JAHRE Arbeitnehmer können ihre Steuererklärungen wahlweise nur noch alle zwei Jahre beim Finanzamt abgeben. Einen Nachteil erleiden sie dadurch nicht. Es soll keine engen Fristen oder Formalien zur Ausübung des Wahlrechts geben. Ebenso wenig ist der Bürger an das einmal ausgeübte Wahlrecht gebunden. VORAUSGEFÜLLTE STEUERERKLÄRUNG Das Finanzamt trägt ihm bereits bekannte Daten automatisch in die richtigen Felder der Steuererklärung ein. Macht der Steuerpflichtige von dem Service Gebrauch, ruft er seine Erklärung im Internet ab und überprüft die ausgefüllten Angaben. Nach Ergänzung und Korrektur wird die vervollständigte Erklärung wieder an das Finanzamt übermittelt. Für das Gros der Bürger soll die papierlose Kommunikation bis 2013 möglich sein. KINDERBETREUUNGSKOSTEN Bei Kinderbetreuungskosten wird steuerlich nicht mehr unterschieden, ob sie durch die Berufstätigkeit oder privat veranlasst sind. In der Steuererklärung entfällt eine Seite. KINDERGELD/FREIBETRÄGE FÜR VOLLJÄHRIGE KINDER Zurzeit müssen Eltern gegenüber den Familienkassen und dem Finanzamt die Einkünfte ihrer Kinder detailliert ermitteln und erklären. Künftig wird auf die Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern verzichtet und das Verfahren vereinfacht ENTFERNUNGSPAUSCHALE Wer abwechselnd öffentliche Verkehrsmittel und seinen Pkw für den Arbeitsweg benutzt, muss heute umfangreiche Berechnungen anstellen, um die Höhe der Werbungskosten zu ermitteln. Durch Umstellung der tageweisen auf eine jährliche Vergleichsrechnung entfällt künftig die Notwendigkeit, Aufzeichnungen zu führen. VERANLAGUNGSARTEN FÜR EHELEUTE Derzeit bestehen sieben Veranlagungs- und Tarifvarianten für Eheleute. Sie werden auf vier reduziert. SPENDENABZUG Kapitalerträge etwa aus Aktien müssen zwar seit Einführung der Abgeltungsteuer nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden. Ausnahmen bestehen aber, wenn außergewöhnliche Belastungen oder Spenden beim Finanzamt geltend gemacht werden. Auf diese Erklärungspflicht wird künftig verzichtet. PAPIERLOSE KOMMUNIKATION MIT DEN FINANZÄMTERN Das Besteuerungsverfahren wird grundlegend modernisiert. Für möglichst alle Phasen im Besteuerungsprozess werden schrittweise IT-basierte Verfahren entwickelt und angeboten. Mit der papierlosen Kommunikation wird den Bürgern die elektronische Übermittlung der Einkommensteuererklärung sowie aller erforderlichen Belege ohne Medienbruch ermöglicht. Im Gegenzug sollen die Steuerbescheide auch elektronisch übermittelt werden. Quelle: Reuters Das von der Länderkammer aufgehaltene Steuervereinfachungsgesetz sieht auch eine Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 920 auf 1000 Euro noch dieses Jahr vor. Die finanziellen Vorteile für den einzelnen Bürger sind allerdings begrenzt.
Hinzu kommen Verbesserungen bei Kinderbetreuungskosten sowie bei Kindergeld und Kinderfreibetrag. Das Gesetz sah zudem vor, die Bürokratiekosten der Wirtschaft um mehr als vier Milliarden Euro zu senken.
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Kategorie: Meine Artikel | Hinzugefügt von: wolin-w (08.07.2011)
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